HALM
ist das Hessische Programm für Agrarumwelt-
und Landschaftspflege-Maßnahmen
des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz (HMUKLV) zur Förderung einer umweltgerechten
Landbewirtschaftung. Es bietet den Landwirten einen finanziellen
Ausgleich für zusätzliche Kosten und Ertragsschwankungen bei der
Durchführung von besonders umweltschonenden Maßnahmen oder
Bewirtschaftungsformen. Landwirte, die sich an einer Maßnahme
beteiligen, schließen mit dem Land Hessen einen entsprechenden
Bewirtschaftungsvertrag ab.
Beratungsschein zum Zwischenfruchtanbau von IfÖL
erhältlich!
Weitere Infos folgen hier!
Bei Fragen können Sie uns auch
gerne kontaktieren.
IfÖL-Kontakt
Der Förderzeittraum beträgt bis zu 6 Jahren und kann an folgenden
Terminen begonnen werden: 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10.
Die Antragsfrist für Maßnahmen des Anbaujahres 2020
geht noch bis zum 01.10.2019
Ein Auszahlungsantrag muss
generell bis zum 15.5. des jeweiligen Jahres gestellt werden.
Den aktuellsten Entwurf (28.11.2017) der Richtlinie
finden Sie
hier
Für C.2
"Beibehaltung von Zwischenfrüchten (ZF) über den Winter"
gelten unter anderem folgende Zuwendungsbestimmungen:
·
1.10. – 31.1. bodenbedeckender Bestand
·
keine chemisch-synthetischen
Pflanzenschutzmittel
·
Nutzung des Aufwuchses ist zulässig
·
Im Folgejahr: Neue Bestellung mit Hauptkultur
oder Brache bei Variante: „Einsaat von bienengerechten
Zwischenfruchtmischungen“: Bienengerechte Zwischenfruchtmischungen
(siehe Anlage 6 d der Richtlinie) bis 15. August des
Verpflichtungsjahres
·
Zustimmung zur Beprobung des
Wirtschaftsdüngers des teilnehmenden Betriebes sowie
Boden-Probenahmen zum Zweck von Nährstoff-Untersuchungen auf den
beantragten C.2 Zwischenfruchtflächen
Achtung!!!
Flächen, die über HALM
bezuschusst werden, können nicht als „ökologische Vorrangflächen“
(ÖVF) fürs Greening angerechnet werden. Ebenso können für Flächen,
die zum Greening zählen, keine HALM-Maßnahmen beantragt werden.
Genauso gelten gesondert geförderte Maßnahmen wie z.B.
Zwischenfruchtanbau in Wasserschutzgebieten als bereits gefördert.
Für diese Flächen kann kein Antrag auf HALM oder Greening gestellt
werden. Doppelförderungen sind grundsätzlich ausgeschlossen (HALM-RL
Ziffer I.5.3.Absatz)
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter folgenden
Links:
- HALM - Das wichtigste im Überblick
(PDF) Stand: Juni, 2017, Quelle: HMUKLV
- HALM-Viewer: Hier sehen Sie welche
Förderverfahren auf welchen Flächen möglich sind
(Link)
- Alle Informationen zum Hessischen Agrarumweltprogramm
(Link zur Seite des HMUKLV)
- Informationsbroschüre HALM
(PDF) Quelle: HMUKLV - Stand: Juni 2017
- Infoblatt zu C.1 "Vielfältige Kulturen im Ackerbau"
(PDF) Quelle: HMUKLV - Stand: Juli 2019